Tamara Haake | Grafikdesign - Konzeption

AGBs

Tamara Haake
Ludwig-Thoma-Strße 2
82205 Gilching
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Umsatzsteuer-ID:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Grafikdesignleistungen (AGB)

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Designer (nachfolgend „Designer“) und dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Designer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen des Designers unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung dürfen sie weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

1.2. Bei Verstoß gegen Ziffer 1.1 schuldet der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zusätzlich zur regulären Vergütung.

1.3. Der Designer räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, handelt es sich um einfache, nicht-exklusive Nutzungsrechte.
Der Designer bleibt – auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte – berechtigt, die Arbeiten im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden (Portfolio, Website, Social Media, Wettbewerbe).

1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers. Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.5. Der Designer ist bei jeder Veröffentlichung als Urheber zu nennen. Weitergehende Schadensansprüche bleiben unberührt.

1.6. Die Anmeldung formaler Schutzrechte (z. B. Marken, Designs) durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers.

2. Vergütung

2.1. Alle Preise verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.2. Die Vergütung ist mit Lieferung bzw. Abnahme der Entwürfe fällig. Bei Teilleistungen ist eine angemessene Teilvergütung, mindestens jedoch 50 % der Gesamtvergütung, zu zahlen.

2.3. Jede erneute, zusätzliche oder über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung des Designers. Bei unberechtigter Nutzung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der angemessenen Vergütung fällig.

3. Zahlungsmodalitäten

3.1. Fälligkeit
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3.2. Anzahlung
Der Designer ist berechtigt, vor Beginn des Projekts eine Anzahlung in Höhe von 30–50 % der Gesamtvergütung zu verlangen. Die genaue Höhe wird im Angebot oder im Vertrag festgelegt.
Ohne Zahlung der Anzahlung ist der Designer nicht verpflichtet, mit der Arbeit zu beginnen.

3.3. Teilzahlungen
Bei umfangreichen Projekten kann der Designer nach eigenem Ermessen Teilrechnungen entsprechend der bereits erbrachten Leistung stellen. Diese sind jeweils mit Erhalt fällig.

3.4. Verzug
Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Designer berechtigt:

  • Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (derzeit 5 % über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern, 9 % bei Unternehmern).
  • Weitere Arbeiten bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Rechnungen zurückzuhalten.

3.5. Mahngebühren
Für Mahnungen berechnet der Designer eine pauschale Mahngebühr von:

  • Erste Mahnung: 0 €
  • Zweite Mahnung: 5 €
  • Dritte Mahnung: 10 €

Weitergehende Kosten (z. B. Inkasso) sind vom Auftraggeber zu tragen.

4. Fremdleistungen

4.1. Der Designer ist berechtigt, zur Auftragsdurchführung erforderliche Fremdleistungen (z. B. Druck, Fotografie, Lizenzen) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen. Hierzu erteilt der Auftraggeber dem Designer eine schriftliche Vollmacht.

5. Eigentum und Rückgabepflicht

5.1. Für den Fall das ausschließlich Nutzungsrechte eingeräumt werden: Das Eigentum an Originalen verbleibt beim Designer.

5.2. Originale sind spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, sofern nicht anders vereinbart.

5.3. Bei Verlust oder Beschädigung hat der Auftraggeber die Kosten der Wiederherstellung zu tragen.

6. Herausgabe von Daten

6.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, offene Daten oder Dateien herauszugeben. Werden offene Arbeitsdaten gewünscht, sind diese gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

6.2. Die Veränderung bereitgestellter Dateien bedarf der Zustimmung des Designers.

6.3. Transport sowie Übermittlung von Daten erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

7.1. Der Auftraggeber stellt alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Inhalte und Freigaben rechtzeitig bereit.

7.2. Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Lieferfristen entsprechend.

7.3. Der Designer übernimmt keine Haftung für Inhalte (Texte, Bilder etc.), die vom Auftraggeber bereitgestellt wurden. Eine Garantie für die Korrektheit der Rechtschreibung kann nur  nach Prüfung durch ein Lektorat geben werden. Das Lektorat muss separat angefragt und beauftragt werden. 

8. Korrekturen, Produktionsüberwachung & Belegexemplare

8.1. Im vereinbarten Leistungsumfang sind drei Korrekturschleifen enthalten, sofern nicht anders vereinbart. Weitere Korrekturen werden nach Aufwand berechnet.

8.2. Die Produktionsüberwachung erfolgt nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

8.3. Der Auftraggeber stellt dem Designer 3 einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich zur Verfügung.

9. Gestaltungsfreiheit

9.1. Innerhalb des vereinbarten Rahmens besteht Gestaltungsfreiheit des Designers.

9.2. Wünscht der Auftraggeber nachträgliche Änderungen, so trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten.

9.3. Verzögerungen aufgrund vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen können zu einer angemessenen Erhöhung der Vergütung führen.

10. Haftung und Gewährleistung

10.1. Der Designer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

10.2. Ansprüche aus Pflichtverletzungen verjähren nach einem Jahr, ausgenommen Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10.3. Mit Abnahme übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

10.4. Der Designer haftet nicht für die Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe (Marke, Design, Geschmacksmuster etc.).

10.5. Der Auftraggeber prüft die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung selbst (insbesondere marken-, wettbewerbs- und lizenzrechtlich).

11. Stornierung und Kündigung des Auftrags

11.1. Bricht der Auftraggeber den Auftrag nach Beginn der Zusammenarbeit aus Gründen ab, die der Designer nicht zu vertreten hat, so sind die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten.

11.2. Zusätzlich wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % der noch nicht erbrachten, aber vertraglich vereinbarten Leistungen fällig. Dies dient dem Ausgleich für eingeplante Kapazitäten, entgangene Aufträge und wirtschaftliche Dispositionen.

11.3. Bereits beauftragte Fremdleistungen (z. B. Druck, Lizenzen, Software, Fotografen) sind vom Auftraggeber vollständig zu erstatten.

11.4. Eine ordentliche Kündigung ist nur vor Beginn der Leistungserbringung möglich; danach nur aus wichtigem Grund.

12. Vertraulichkeit

12.1. Der Designer verpflichtet sich zum vertraulichen Umgang mit allen Informationen, Unterlagen, Daten und Geschäftsgeheimnissen des Auftraggebers, die im Rahmen des Projekts bekannt werden.

12.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls, vertrauliche Informationen des Designers – insbesondere Preise, Projektabläufe, Konzepte und Methoden – nicht an Dritte weiterzugeben.

13. Datenschutz

13.1. Der Designer erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Erfüllung des Auftrags sowie zur Abrechnung.

13.2. Die Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Designers, die Bestandteil dieser AGB ist und jederzeit auf der Website des Designers eingesehen werden kann.

13.3. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit sie zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Druckereien, Webhosting-Dienstleister) oder gesetzlich vorgeschrieben wird.

14. Termine und Verzögerungen

14.1. Termine gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn sie vom Designer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

14.2. Verzögert sich das Projekt aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (verspätete Freigaben, nicht gelieferte Inhalte, Änderungswünsche, Urlaub, fehlende Erreichbarkeit), verschieben sich alle Liefertermine automatisch um den entsprechenden Zeitraum.

14.3. Der Designer behält sich vor, Fristen angemessen zu verlängern, sofern zusätzliche Leistungen oder Revisionen beauftragt werden, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen.

15. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

15.1. Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Projekts benötigten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Farben, CI-Vorgaben usw.) sowie alle erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.

15.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich zu zeitnahen Freigaben, Entscheidungen und Rückmeldungen. Verzögerungen aufgrund ausstehender Freigaben verlängern vereinbarte Termine und Lieferfristen entsprechend.

15.3. Der Designer übernimmt keine Haftung für inhaltliche Fehler, Rechtsverletzungen oder Qualität der vom Auftraggeber gelieferten Materialien. Der Auftraggeber sichert zu, alle erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten zu besitzen.

15.4. Bleibt eine notwendige Mitwirkung aus, ist der Designer berechtigt,

  • den weiteren Projektverlauf anzupassen oder zu unterbrechen
  • zusätzliche Aufwände gesondert zu berechnen
  • vereinbarte Termine ohne Nachteile für sich neu zu planen

16. Schlussbestimmungen

16.1. Gerichtsstand ist München.

16.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.